Vollmacht

Als Vollmacht bezeichnet man die durch Rechtsgeschäfte erteilte Vertretungsmacht, d.h. die Befugnis, im Namen des Erteilenden für ihn Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Der Bevollmächtigte ist also eine Art Stellvertreter, der für eine andere Person eine Willenserklärung abgeben darf.

Vollmacht bei der Cornèr Bank AG, Zweigniederlassung BonusCard (Zürich) (PDF-Download) umfasst die Auskunfts-, Einsichts- und Mutationsberechtigungen, unter Ausschluss folgender Handlungen:

  • Abschluss und Kündigung von Zahlkartenverträgen
  • Änderungen der Kundendaten (z.B. Name, Adresse, Geschlecht usw.)
  • Änderungen der vereinbarten Kreditlimite
  • Auszahlung und Übertragung des Kontoguthabens
  • Abschluss von Zahlungsvereinbarungen und Zahlungsaufschüben